Unkrautbekämpfungsmittel zur Vernichtung von breitblättrigem Unkraut im Rasen
wirkt gegen Wegerich, Löwenzahn, Hahnenfuss, Winden, Gundelrebe, Brunelle und Klee
Teilwirkung bei Ehrenpreis Arten, Kriechender Günsel
kann mit Giesskanne oder Spritze ausgebracht werden
reicht für bis zu 250 m²
15.50 CHFUnverbindliche Preisempfehlung
Anwendung
Anwendungsort
Innenbereich
Garten
Balkon/Kübel
Gewächshaus
Anwendungszeitraum
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sept
Okt
Nov
Dez
Anwendungshinweise
Bei der Anwendung des Mittels Schutzhandschuhe+mindestens langärmliges Hemd+lange Hosen+festes Schuhwerk+Schutzbrille tragen. Zum Schutz von Gewässerorganismen muss sichergestellt werden, dass bei der Anwendung kein Sprühnebel in Oberflächengewässer gelangt. Sicherstellen, dass der behandelte Rasen bis zum nächsten Schnitt (inklusive Entfernung Schnittgut) nur mit langärmligem Hemd+langen Hosen+festem Schuhwerk betreten wird. Nur an Tagen mit Tagestemperaturen zwischen 10 und 20 °C und Nachttemperaturen über 5° C anwenden.
Gefahrenhinweise: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sicherheitshinweise: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikette und Produktinformationen lesen.
Die Verwendung auf Dächern und Terrassen, auf Lagerplätzen, auf und an Strassen, Wegen und Plätzen, auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen ist verboten.
Bewilligt für die nichtberufliche Verwendung.
Giesskanne mit Fein- oder Breitbrause: 20 ml in 10 Liter Wasser für 10 m². Spritze: 20 ml in 1 Liter Wasser für 10 m².
Lagerung: Kühl, trocken und getrennt von Lebensmitteln lagern. Vor Frost schützen. Entsorgung: Leere Gebinde nicht wiederverwenden und der Kehrichtabfuhr mitgeben. Mittelreste an der Gemeindesammelstelle, Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle abgeben.